Die allgemeinen Ziele des BTSF- Schulungsprogramms/Course on Organic Production and Labelling of Organic Products sind:

  • Verbesserung der Kenntnisse und des Bewusstseins für die neue Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die daraus resultierenden Kontrollanforderungen, durch Gewährleistung ihrer korrekten Durchsetzung und durch Förderung eines harmonisierten Ansatzes für die Funktionsweise der Kontrollsysteme der EU und der Mitgliedstaaten
  • Vertiefung der Kernanforderungen der amtlichen Kontroll- und der Öko-Verordnungen der EU und Ermächtigung der zuständigen Mitarbeiter der Kontrollbehörden auf Ebene der nationalen zuständigen Behörden, der CtlrA und der Kontrollstellen, einschließlich Mitarbeitern z. B. der AB oder anderer einschlägiger amtlicher Stellen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene, einschließlich Grenz- und Marktkontrollexperten, indem sie in der Praxis speziell ausgewählte Themen anbieten.
  • Unterstützung der Absicherung einer konsequenten und rigorosen Umsetzung der rechtlichen Anforderungen als Beitrag zum raschen Wachstum des ökologischen/biologischen Sektors in den letzten und wahrscheinlich nächsten zehn Jahren
  • Berücksichtigung und Behebung von Schwachstellen und Herausforderungen aufgrund eines nicht ausreichend harmonisierten Kontrollansatzes in einem weltweit wachsenden ökologischen/biologischen Sektor, der auch höhere Risiken wie betrügerische Strukturen birgt
  • Alle Schulungsmaterialien zu berücksichtigen und auf den neuesten von der EU-Kommission veröffentlichten Berichten und Analysen zu stützen, vor allem Auditberichte, Statistiken, häufig gestellte Fragen und andere wichtige Veröffentlichungen der zuständigen Behörden, um die Teilnehmer bei der Entwicklung und Umsetzung stärker risikobasierter und wirksamerer Kontrollverfahren zu unterstützen;
  • Angebot ausgewogener theoretischer und praktischer Sitzungen mit Schwerpunkt auf den praktischen Sitzungen, einschließlich Simulationen, Fallstudien, Gruppenübungen und Vor-Ort-Besuche bei verschiedenen ökologischen/biologischen Unternehmern (oder möglicherweise Gruppen von Unternehmern), um praktische Erfahrungen mit den bereitgestellten Informationen zu sammeln.
  • Ermöglichung des Erfahrungsaustauschs und der Verbreitung bewährter Verfahren für Kontrolltätigkeiten und einschlägige Verfahren von Sachverständigen, die in den EU-Mitgliedstaaten und den begünstigten Ländern tätig sind

Allgemeines Ziel der Schulung ist es, die ordnungsgemäße Durchsetzung des rechtlichen und politischen Rahmens der Europäischen Union für die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse sicherzustellen. Die Schulung soll EU- und Nicht-EU-Beamten, einschließlich des Personals der beauftragten Kontrollstellen, dabei helfen, sich mit dem Anwendungsbereich, der Struktur und den Zielen des neuen Rechtsrahmens vertraut zu machen, um den Übergang zu der neuen Regelung zu erleichtern, deren Schwerpunkt auf den damit verbundenen Änderungen liegt, einschließlich der praktischen Aspekte im Zusammenhang mit ihrer wirksamen Umsetzung und harmonisierten Verfahren. Damit wird sich das allgemeine Ziel der BTSF-Initiative in den Sitzungen widerspiegeln, indem Lernschritte für das erwartete hohe Maß an Kompetenz und Fachwissen des in den Kontrollbehörden tätigen Personals unterstützt werden, um besser sicherzustellen, dass die amtlichen Kontrollen einheitlicher, effizienter, objektiver und angemessener durchgeführt werden.

Die besonderen Ziele sind:

  • Anleitung der Teilnehmer zu einer aktiven Vorbereitung durch Bereitstellung ausgewählter Schulungsmaterialien vor der Schulung. Dadurch wird sichergestellt, dass sie die Grundlagen der Öko-Kontrollsysteme der EU vor ihrer Ankunft aktualisiert haben, wie z. B. die allgemeinen Verpflichtungen, Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Behörden für den ökologischen Landbau einschließlich der Kontrollbehörden und -stellen. Dies ermöglicht es auch, die gewünschte sehr umfassende und eingehende sowie sehr praktische und interaktive Schulung in der gegebenen Zeit durchzuführen;
  • Einen ersten Überblick über die neuen Verordnungen und einen Vergleich mit den früheren Verordnungen zu geben und sich auch mit der praktischen Anwendung der neuen Verordnungen zu einer Reihe von Einzelthemen und damit auch mit anderen grundlegenden Elementen des Öko-Kontrollsystems auseinanderzusetzen. Daher werden z. B. Einzelheiten zur Übertragung und Überwachung durch die zuständigen Behörden in solche ausgewählten praktischen Fallstudien aufgenommen, um den zusätzlichen, neuen, geänderten oder konkreten Anforderungen der Verordnung (EU) 2018/848 Rechnung zu tragen;
  • Das Wissen und das Bewusstsein für die neue Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die daraus resultierenden Kontrollanforderungen weiter zu verbessern, ihre ordnungsgemäße Durchsetzung sicherzustellen und einen harmonisierten Ansatz für die Funktionsweise der Kontrollsysteme der EU und der Mitgliedstaaten zu fördern;
  • Vertiefung der Kernanforderungen der EU-Verordnungen über amtliche Kontrollen und Öko-Regelungen und Ermächtigung der zuständigen Mitarbeiter der Kontrollbehörden auf Ebene der nationalen zuständigen Behörden, der CtlrA und der Kontrollstellen, einschließlich Mitarbeitern z. B. der AB oder anderer einschlägiger amtlicher Stellen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene, einschließlich Grenz- und Marktkontrollexperten, indem sie in der Praxis speziell ausgewählte Themen anbieten.
  • Die Versicherung einer konsequenten und rigorosen Umsetzung der rechtlichen Anforderungen zu unterstützen, um zum raschen Wachstum des ökologischen/biologischen Sektors in den letzten und wahrscheinlich nächsten zehn Jahren beizutragen;
  • Schwachstellen zu prüfen und anzugehen und Herausforderungen zu bewältigen, die auf einen nicht ausreichend harmonisierten Kontrollansatz in einem weltweit wachsenden ökologischen/biologischen Sektor zurückzuführen sind, der auch höhere Risiken wie betrügerische Strukturen birgt;
  • Alle Schulungsmaterialien zu prüfen und auf die neuesten von der EU-Kommission veröffentlichten Berichte und Analysen zu stützen, vor allem Auditberichte, Statistiken, häufig gestellte Fragen und andere wichtige Veröffentlichungen, die von den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden, um die Teilnehmer bei der Entwicklung und Umsetzung stärker risikobasierter und wirksamerer Kontrollverfahren zu unterstützen;
  • Angebot ausgewogener theoretischer und praktischer Sitzungen mit Schwerpunkt auf den praktischen Sitzungen, einschließlich Simulationen, Fallstudien, Gruppenübungen und Vor-Ort-Besuche bei verschiedenen ökologischen/biologischen Unternehmern (oder möglicherweise Gruppen von Unternehmern), um praktische Erfahrungen mit den bereitgestellten Informationen zu sammeln.
  • Ermöglichung des Erfahrungsaustauschs und der Verbreitung bewährter Verfahren für Kontrolltätigkeiten und einschlägige Verfahren von Sachverständigen, die in den EU-Mitgliedstaaten und den begünstigten Ländern tätig sind.
  • Da die ökologische/biologische Produktion eines der politischen Instrumente der Europäischen Kommission ist und mit dem Grünen Deal im Einklang steht, werden besser ausgebildete Mitarbeiter der Kontrollbehörden indirekt auch einen Beitrag zur Biodiversitätsstrategie der Europäischen Kommission und zur Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ leisten.

Dieses Schulungsprogramm wurde für die nachstehend beschriebenen Profile und Positionen konzipiert. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung oder Validierung der Bewerbungen, ob die Auswahlkriterien erfüllt sind.Nur förderfähige Teilnehmer sollten anhand der nachstehenden Mindestanforderungen bewertet werden.

Die Teilnehmer vertreten das Personal der zuständigen Behörden, das an amtlichen Kontrolltätigkeitenbeteiligt ist.

Die Praktikantinnen und Praktikanten sollten über die erforderlichen fachlichen Fähigkeiten in den nachstehend aufgeführten Bereichen verfügen:

  • entweder in einer Kontrollstelle arbeiten oder
  • Arbeit bei einem öffentlichen Auftraggeber, Kontrollstellen/Kontrollbehörden (EU-Mitgliedstaaten);
  • seit mehr als drei Jahren und hauptsächlich im Bereich der ökologischen/biologischen Kontrollsysteme tätig sind;
  • sie verfügen über fundierte Kenntnisse der bisherigen EU-Verordnung (834/07 usw.);
  • sie haben bereits an Schulungen zu den neuen Verordnungen teilgenommen (2017/625 oder 2018/848 und IR/DA);
  • sie die bereitgestellten Informationen vorab gelesen haben und
  • sie bringen die Aufgaben in die vorbereitete Schulung ein.

Der Kurs findet in englischer Sprache statt.

Die Teilnehmer werden aufgefordert, sich zu verpflichten, die im Rahmen der Kurse gewonnenen Erkenntnisse zu nutzen und es auch über verschiedene Verbreitungsmethoden zu verbreiten, d. h. die Kollegen über die bei der Schulung erhaltenen Informationen zu informieren, das Schulungsmaterial an ihre Kollegen zu verteilen (Fotokopien oder elektronische Übermittlung) des Schulungsmaterials unter ihren Kollegen, die Erstellung von Informationsartikeln in den Fachzeitschriften oder, wenn möglich, in internationalen Zeitschriften, die auf dem Schulungsmaterial für die beruflichen Fortbildungen der zuständigen nationalen Behörden beruhen, oder andere Verbreitungsmethoden, die geeignet sein könnten, die im Rahmen der BTSF-Schulungen erhaltenen Informationen weiterzugeben.

Der Schwerpunkt des Auswahlverfahrens liegt in erster Linie darauf, sicherzustellen, dass die richtigen Bewerber an der Schulung teilnehmen. Für dieses Projekt sind wir der Ansicht, dass die Bewerber

  • Managementaufgaben innerhalb ihrer Einrichtung, insbesondere in Bezug auf die Übertragung, Überwachung, Koordinierung und/oder Planung von Tätigkeiten für die ökologische/biologische Produktion, den Umgang mit und/oder die Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse;
  • Direkt an der Durchführung von Inspektionen und Zertifizierungen von ökologischen/biologischen Unternehmern, einschließlich Gruppenunternehmern, und an Marktkontrollen von Einzelhändlern, die ökologische/biologische Erzeugnisse verkaufen, beteiligt sein;
  • Erfahrung mit der Kontrolle eingeführter ökologischer/biologischer Erzeugnisse oder anderer spezifischer Bereiche, z. B. Tierhaltung, Züchtung, Bewertung von Produktionsmitteln außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs, Labors (Auswertung von Laboranalysen) usw. sowie bei der Verhütung oder Behandlung von Betrugsfällen;
  • Über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, um an der Schulung teilzunehmen, da sie sehr spezifische Themen behandeln wird. Personal, das bereits in seinem Heimatland ausgebildet wurde: verantwortlich für die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse;
  • Über die Fähigkeit verfügen, sich für die Verbreitung von Informationen und Wissen einzusetzen und/oder Kollegen und andere Personen in ihren Organisations- und Tätigkeitsbereichen zu schulen, wird die erfolgreiche Verbreitung von Informationen und Wissen die Wirkung der Schulungsprogramme erheblich erhöhen.

Dieses Schulungsprogramm wurde für die nachstehend beschriebenen Profile und Positionen konzipiert. Bitte überprüfen Sie die Einhaltung der Auswahlkriterien vor der Einreichung oder Validierung der Bewerbungen.

a) Personal der für die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse zuständigen Behörde(n), die an der Registrierung von ökologischen/biologischen Unternehmern und Unternehmergruppen beteiligt sind, der Zulassung und Überwachung der Kontrollstellen, der Planung und Koordinierung der Kontrolltätigkeiten für die ökologische/biologische Produktion und der Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse, der Erstellung der ökologischen/biologischen Daten in den Jahresberichten, der Bearbeitung von Anträgen auf Ausnahmeregelungen und dem Informationsaustausch mit den zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten und der Kommission;

B) Mitarbeiter der zuständigen nationalen, regionalen und lokalen Behörden, die unmittelbar an der Durchführung von Inspektionen bei ökologischen/biologischen Unternehmern und Unternehmergruppen sowie an Marktkontrollen von Einzelhändlern beteiligt sind, die vorverpackte ökologische/biologische Erzeugnisse verkaufen und von der Pflicht zum Besitz eines Zertifikats befreit sind;

Mitarbeiter der zuständigen Behörden, die an den Kontrollen eingeführter ökologischer/biologischer Erzeugnisse beteiligt sind;

d) Personal der öffentlichen Kontrollbehörden oder privaten Kontrollstellen, denen die zuständigen Behörden spezifische Zuständigkeiten oder Aufgaben im Zusammenhang mit Kontrolltätigkeiten für die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse übertragen oder (für Kontrollstellen) übertragen haben;

Personal der nationalen Akkreditierungsstellen, die an der Akkreditierung von Kontrollstellen beteiligt sind, denen Kontrollaufgaben übertragen wurden.

Tagung Anfangsdatum Enddatum Stadt Länder
1 16/10/2023 19/10/2023 Wien Österreich
2 13/11/2023 16/11/2023 Zagreb
Kroatien
3 05/02/2024 08/02/2024 Bari Italien
4 25/03/2024 28/03/2024 Vilnius Litauen
5 06/05/2024 09/05/2023 Mallorca Spanien
6 24/06/2024 27/06/2024 Zagreb Kroatien
7 09/09/2024 12/09/2024 Vilnius Litauen
8 11/11/2024 14/11/2024 Bari Italien
9 13/01/2025 16/01/2025 Wien Österreich
10 03/02/2025 06/02/2025 Mallorca Spanien
Ökologische/biologische Produktion und Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse