BTSF- Schulungsprogramm zur Lebensmittelhygiene und zur Kontrolle von Fleisch, einschließlich Folgeprodukten

Die Europäische Union (EU) hat ein breites Spektrum von Maßnahmen entwickelt, mit denen ein hohes Hygieneniveau bei der Lebensmittelerzeugung und eine ordnungsgemäße Kontrolle von Lebensmitteln gewährleistet werden sollen. Einige dieser Vorschriften gelten für alle Lebensmittelunternehmer, decken die gesamte Lebensmittelkette ab und finden auf alle Arten von Lebensmitteln Anwendung. Andere wenden sich an die für die Kontrolle der Lebensmittelkette zuständigen Behörden.

Die Kommission hat in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten mehrere Leitfäden herausgegeben, um praktische Beispiele für einige der komplexen Anforderungen der Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 zu erläutern und zu nennen, einschließlich des Leitfadens für die Anwendung von Verfahren auf der Grundlage der HACCP-Grundsätze. Die Verordnung 2017/625 hat einen allgemeinen Anwendungsbereich für amtliche Kontrollen über die gesamte Lebensmittelkette. Sie zielt darauf ab, einen harmonisierten Ansatz zu gewährleisten, und schafft ein hohes Maß an Fachwissen in Bezug auf amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der SPS-Vorschriften.

Folgende Gesamtziele werden angestrebt:

  • Kenntnis des neuen Rahmens und der rechtlichen Anforderungen bei der Durchführung der amtlichen Kontrollen tierischen Ursprungs, insbesondere in Bezug auf Lebensmittelhygiene und Fleischkontrollen;
  • Den Standpunkt der EU-Kommission zur bestmöglichen Umsetzung der neuen Rechtsvorschriften zu interpretieren;
  • Die Durchsetzung der Rechtsvorschriften zu harmonisieren und Schwachstellen bei den amtlichen Kontrollen in der Vergangenheit aufzuzeigen;
  • Zu intervenieren und sich an den Diskussionen zwischen Teilnehmern und Tutoren zu beteiligen, um einen Wissensaustausch auf der Grundlage früherer Erfahrungen zu fördern.

In den Kursen werden u. a. folgende Themen behandelt:

  • Gesetzliche Anforderungen an die Registrierung und/oder (bedingte) Zulassung von Betrieben, insbesondere von Betrieben mit geringer Kapazität;
  • Allgemeine und fleischspezifische Hygieneanforderungen und HACCP-gestützte Verfahren, Rückverfolgbarkeit, Tierschutzfragen und besonderer Schwerpunkt auf Themen/Päkultäten bei Schritten bei der Schlachtung und darüber hinaus (Hackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse) usw.;
  • Amtliche Kontrollen der Primärproduktion, Inspektionen in Schlachthöfen, Wildbearbeitung und anderen Fleischbetrieben, Besonderheiten in Bezug auf frisches Fleisch, Farmwild, frei lebendes Wild, Notschlachtung, risikobasierte Kontrolle, Inanspruchnahme von Flexibilitätsbestimmungen usw.;
  • Amtliche Überwachung der Einhaltung der mikrobiologischen Kriterien, Probenahmeverfahren, Anforderungen an die Trichinella-Untersuchung, sonstige besondere Kontrollmethoden usw.;
  • Vor-Ort-Besuche, gefolgt von Nachbesprechungen in Betrieben, die an der Erzeugung oder Verarbeitung von Fleisch und/oder Fleischerzeugnissen beteiligt sind.

Die Schulung richtet sich an:

  • a) Beamte der zuständigen Behörden, die an der Planung von Fleischhygienekontrollen beteiligt sind (vorzugsweise auf zentraler und/oder regionaler Ebene);
  • b) Inspektoren vor Ort, die an Kontrolltätigkeiten im Bereich der Fleischhygiene, einschließlich Fleischuntersuchung, beteiligt sind

Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch die nationalen Kontaktstellen.

Tagung Anfangsdatum Enddatum Stadt Länder
1 23/05/2022 27/05/2022 Zu Valencia Spanien
2 17/10/2022 21/10/2022 Zu Valencia Spanien
3 12/12/2022
16/12/2022 Dublin Irland
4 13/02/2023 17/02/2023 Rom Italien
5 13/03/2023 17/03/2023 Wien Österreich
6 24/04/2023 28/04/2023 Muenster Deutschland
7 08/05/2023 12/05/2023 Zu Valencia Spanien
8 05/06/2023 09/06/2023 Dublin Irland
9 11/09/2023 15/09/2023 Muenster Deutsch
10 09/10/2023 13/10/2023 Rom Italien
Lebensmittelhygiene und Kontrollen von Fleisch, einschließlich Folgeprodukten