Allgemeine Ziele des BTSF- Schulungsprogramms/Kurse an Grenzkontrollstellen: Einfuhrkontrollen bei tierischen Nebenprodukten und Genetiken:

  • Verbreitung bewährter Verfahren für Einfuhrkontrollverfahren, Verbesserung der Kenntnisse über diesen komplexen Arbeitsbereich und Gewährleistung einheitlicher und hoher Durchführungsstandards in der gesamten Union;
  • Erleichterung des Übergangs zu dem neuen System, das sich aus der OCR ergibt, und dem umfassenden Regelwerk, das darauf beruht;
  • Eingehende Prüfung der rechtlichen Anforderungen und Verfahren im Zusammenhang mit amtlichen Grenzkontrollen, die theoretische Inhalte und rechtliche Anforderungen umfassen, aber auch einen praktischen Ansatz umfassen, um ein gutes Verständnis des derzeitigen Rahmens zu gewährleisten;
  • Die Entwicklung eines harmonisierten Ansatzes für amtliche Kontrollen an Grenzkontrollstellen zu erleichtern, der ein Umfeld und eine Atmosphäre bietet, in der die Delegierten ihre Erfahrungen und Probleme während ihrer täglichen Arbeit austauschen können;
  • Gemeinsame Probleme und Erfahrungen auf den Tisch zu bringen, um gemeinsame Lösungen und bewährte Verfahren zu finden und auf alternative und verbesserte Arbeitsweisen wirksamer und effizienter zu reagieren;
  • Den Teilnehmern die erforderlichen Instrumente und Materialien an die Hand zu geben, um die im Rahmen des Schulungskurses gewonnenen Erkenntnisse an die Kollegen in ihren Heimatländern weiterzugeben;
  • Förderung der Beziehungen zwischen den Grenzübergangsstellen.

Der Kurs befasst sich mit folgenden Themen:

  • Ausgewählte Aspekte der EU-Rechtsvorschriften, insbesondere in Fällen, in denen die Auslegung schwierig sein kann, wie z. B. Tierschutzvorschriften und andere Umweltfelder (CITES, invasive gebietsfremde Arten), Welt der Equiden, Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken, nicht harmonisierte Tiere, Vorschriften für zusammengesetzte Erzeugnisse, Sendungen für den persönlichen Verbrauch (Müllgut, Post-/Kürzelparzellen), Überwachungspläne), Vorschriften über Proben, Beseitigung von Küchenabfällen und anderen tierischen Abfällen von Schiffen und anderen Transportmitteln
  • Praktische Aspekte der Durchführungsverfahren (bewährte Verfahren) für Kontrollen bei der Einfuhr/Durchfuhr von Erzeugnissen (Dokumentenprüfungen, Wiedereinfuhr von Unionssendungen, Kanalisierung, Probenahme von Sendungen, Laboruntersuchungen, verstärkte Kontrollen, nicht konforme Sendungen usw.)
  • Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, Sammlung von Erkenntnissen, Risikobewertungsverfahren und Informationsaustausch mit anderen zuständigen Behörden 
  • Nutzung von IT-Systemen (TRACES) 
  • Diskussionsgruppen oder gemeinsame Probleme im Zusammenhang mit Veterinärkontrollen und deren Lösung, insbesondere im Hinblick auf Verstöße, zu fassende Entscheidungen und deren Durchsetzung

Dieses Schulungsprogramm wurde für die nachstehend beschriebenen Profile und Positionen konzipiert. Bitte überprüfen Sie, ob die Auswahlkriterien erfüllt sind, bevor Sie Anträge einreichen oder validieren.

  • Amtliches Kontrollpersonal der jeweils zuständigen Behörden, das Grenzkontrollstellen (Seehafen, Flughafen und Straße/Schiene) betreibt oder daran beteiligt ist.
  • Bei den Teilnehmern muss es sich um Neuankömmlinge mit Grundkenntnissen im Bereich der amtlichen Grenzkontrollen oder um Teilnehmer mit Arbeitskenntnissen im Bereich der amtlichen Grenzkontrollen handeln, die alle an einer Grenzkontrollstelle arbeiten oder auf lokaler oder zentraler Ebene mit Zuständigkeiten für Einfuhrkontrollen arbeiten.
  • Die Teilnehmer sollten sich für die Art des Kurses (Lebensmittel tierischen Ursprungs und zusammengesetzte Erzeugnisse oder lebende Tiere) registrieren, unabhängig von der Art der Grenzkontrollstelle (Flughafen/Seaport/Road/Rail), in der sie tätig sind oder erfahren sind. 
  • Die Teilnehmer müssen in der Lage sein, andere Kolleginnen und Kollegen zu schulen und ihre Erfahrungen nach ihrer Teilnahme an der Schulung auszutauschen.
  • Die Teilnehmer müssen in der Lage sein, Englisch zu verstehen und zu sprechen, um aktiv an der Schulung teilnehmen zu können.
Tagung Anfangsdatum Enddatum Schulung Stadt Länder
3 26/01/2022 04/02/2022 ABP Im Internet Im Internet
5 20/04/2022 29/04/2022 ABP Im Internet Im Internet

Phase 2

Tagung Anfangsdatum Enddatum Schulung Stadt Länder
2_3 06/11/2023 10/11/2023 ABP Paris Frankreich
2_5 22/04/2024 26/04/2024 ABP Paris Frankreich
Grenzkontrollstellen: Tierische Nebenprodukte und Genetik

Allgemeine Ziele des BTSF -Schulungskurses an Grenzkontrollstellen: Bei der Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs und zusammengesetzten Erzeugnissen werden folgende Kontrollen durchgeführt:

  • Verbreitung bewährter Verfahren für Einfuhrkontrollverfahren, Verbesserung der Kenntnisse über diesen komplexen Arbeitsbereich und Gewährleistung einheitlicher und hoher Durchführungsstandards in der gesamten Union;
  • Erleichterung des Übergangs zu dem neuen System, das sich aus der OCR ergibt, und dem umfassenden Regelwerk, das darauf beruht;
  • Eingehende Prüfung der rechtlichen Anforderungen und Verfahren im Zusammenhang mit amtlichen Grenzkontrollen, die theoretische Inhalte und rechtliche Anforderungen umfassen, aber auch einen praktischen Ansatz umfassen, um ein gutes Verständnis des derzeitigen Rahmens zu gewährleisten;
  • Die Entwicklung eines harmonisierten Ansatzes für amtliche Kontrollen an Grenzkontrollstellen zu erleichtern, der ein Umfeld und eine Atmosphäre bietet, in der die Delegierten ihre Erfahrungen und Probleme während ihrer täglichen Arbeit austauschen können;
  • Gemeinsame Probleme und Erfahrungen auf den Tisch zu bringen, um gemeinsame Lösungen und bewährte Verfahren zu finden und auf alternative und verbesserte Arbeitsweisen wirksamer und effizienter zu reagieren;
  • Den Teilnehmern die erforderlichen Instrumente und Materialien an die Hand zu geben, um die im Rahmen des Schulungskurses gewonnenen Erkenntnisse an die Kollegen in ihren Heimatländern weiterzugeben;
  • Förderung der Beziehungen zwischen den Grenzübergangsstellen.

Der Kurs befasst sich mit folgenden Themen:

  • Ausgewählte Aspekte der EU-Rechtsvorschriften, insbesondere in Fällen, in denen die Auslegung schwierig sein kann, wie z. B. Tierschutzvorschriften und andere Umweltfelder (CITES, invasive gebietsfremde Arten), Welt der Equiden, Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken, nicht harmonisierte Tiere, Vorschriften für zusammengesetzte Erzeugnisse, Sendungen für den persönlichen Verbrauch (Müllgut, Post-/Kürzelparzellen), Überwachungspläne), Vorschriften über Proben, Beseitigung von Küchenabfällen und anderen tierischen Abfällen von Schiffen und anderen Transportmitteln
  • Praktische Aspekte der Durchführungsverfahren (bewährte Verfahren) für Kontrollen bei der Einfuhr/Durchfuhr von Erzeugnissen (Dokumentenprüfungen, Wiedereinfuhr von Unionssendungen, Kanalisierung, Probenahme von Sendungen, Laboruntersuchungen, verstärkte Kontrollen, nicht konforme Sendungen usw.)
  • Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, Sammlung von Erkenntnissen, Risikobewertungsverfahren und Informationsaustausch mit anderen zuständigen Behörden
  • Nutzung von IT-Systemen (TRACES)
  • Diskussionsgruppen oder gemeinsame Probleme im Zusammenhang mit Veterinärkontrollen und deren Lösung, insbesondere im Hinblick auf Verstöße, zu fassende Entscheidungen und deren Durchsetzung

Dieses Schulungsprogramm wurde für die nachstehend beschriebenen Profile und Positionen konzipiert. Bitte überprüfen Sie, ob die Auswahlkriterien erfüllt sind, bevor Sie Anträge einreichen oder validieren.

  • Amtliches Kontrollpersonal der jeweils zuständigen Behörden, das Grenzkontrollstellen (Seehafen, Flughafen und Straße/Schiene) betreibt oder daran beteiligt ist.
  • Bei den Teilnehmern muss es sich um Neuankömmlinge mit Grundkenntnissen im Bereich der amtlichen Grenzkontrollen oder um Teilnehmer mit Arbeitskenntnissen im Bereich der amtlichen Grenzkontrollen handeln, die alle an einer Grenzkontrollstelle arbeiten oder auf lokaler oder zentraler Ebene mit Zuständigkeiten für Einfuhrkontrollen arbeiten.
  • Die Teilnehmer sollten sich für die Art des Kurses (Lebensmittel tierischen Ursprungs und zusammengesetzte Erzeugnisse oder lebende Tiere) registrieren, unabhängig von der Art der Grenzkontrollstelle (Flughafen/Seaport/Road/Rail), in der sie tätig sind oder erfahren sind.
  • Die Teilnehmer müssen in der Lage sein, andere Kolleginnen und Kollegen zu schulen und ihre Erfahrungen nach ihrer Teilnahme an der Schulung auszutauschen.
  • Die Teilnehmer müssen in der Lage sein, Englisch zu verstehen und zu sprechen, um aktiv an der Schulung teilnehmen zu können.
Tagung Anfangsdatum Enddatum Schulung Stadt Länder
1 25/10/2021 03/11/2021 FOAO & CP Im Internet Im Internet
6 16/05/2022 25/05/2022 FOAO & CP Im Internet Im Internet
7 13/06/2022 17/06/2022 FOAO & CP Algeciras Spanien
8 19/09/2022 23/09/2022 FOAO & CP Algeciras  Spanien
9 24/10/2022 28/10/2022 FOAO & CP Urteil  Belgien 
10 21/11/2022 25/11/2022 FOAO & CP Algeciras  Spanien 

Phase 2

Tagung Anfangsdatum Enddatum Schulung Stadt Länder
2_2 16/10/2023 19/10/2023 FOAO & CP Algeciras Spanien
2_4 11/12/2023 15/12/2023 FOAO & CP Urteil Belgien
2_5 18/03/2024 22/03/2024 FOAO & CP Urteil Belgien
2_7 14/10/2024 17/10/2024 FOAO & CP Algeciras  Spanien
Grenzkontrollstellen: Lebensmittel tierischen Ursprungs und zusammengesetzte Erzeugnisse

Die allgemeinen Ziele des BTSF -Schulungskurses zu Grenzkontrollstellen: Einfuhrkontrollen bei lebenden Tieren:

  • Verbreitung bewährter Verfahren für Einfuhrkontrollverfahren, Verbesserung der Kenntnisse über diesen komplexen Arbeitsbereich und Gewährleistung einheitlicher und hoher Durchführungsstandards in der gesamten Union;
  • Erleichterung des Übergangs zu dem neuen System, das durch die OCR und das darauf aufbauende umfassende Regelwerk dargestellt wird;
  • Die rechtlichen Anforderungen und Verfahren im Zusammenhang mit amtlichen Grenzkontrollen zu vertiefen, die theoretischen und rechtlichen Anforderungen, aber auch einen praktischen Ansatz umfassen, um ein gutes Verständnis des derzeitigen Rahmens zu gewährleisten;
  • Die Entwicklung eines harmonisierten Konzepts für amtliche Kontrollen an GKS zu erleichtern, das ein Umfeld und eine Atmosphäre bietet, in der die Delegierten ihre Erfahrungen und Probleme bei ihrer täglichen Arbeit austauschen können;
  • Gemeinsame Probleme und Erfahrungen auf den Tisch zu bringen, um gemeinsame Lösungen und bewährte Verfahren zu finden und auf alternative und verbesserte Arbeitsweisen zu stoßen;
  • Den Teilnehmern die Instrumente und Materialien an die Hand zu geben, die sie benötigen, um die im Rahmen des Schulungskurses gewonnenen Erkenntnisse an Kollegen in ihren Heimatländern weiterzugeben;
  • Förderung der Beziehungen zwischen den Grenzübergangsstellen.

Der Kurs befasst sich mit folgenden Themen:

  • Ausgewählte Aspekte der EU-Rechtsvorschriften, insbesondere wenn die Auslegung schwierig sein kann, z. B. Vorschriften über das Wohlergehen und andere Umweltbereiche (CITES, invasive gebietsfremde Arten), Equidenwelt, nichtkommerzielle Einfuhr von Heimtieren, nichtharmonisierte Tiere, Vorschriften für zusammengesetzte Erzeugnisse, für den persönlichen Gebrauch bestimmte Sendungen (Gepäck, Post/Kurierpakete), Überwachungspläne, Vorschriften über Proben, die Vernichtung von Küchenabfällen und anderen tierischen Abfällen von Schiffen und anderen Transportmitteln
  • Praktische Aspekte der Durchführungsverfahren (bewährte Verfahren) für Kontrollen bei der Einfuhr/Durchfuhr von Erzeugnissen (Dokumentenkontrollen, Wiedereinfuhr von Sendungen der Union, Kanalisierung, Probenahme von Sendungen, Laboruntersuchungen, verstärkte Kontrollen, nicht konforme Sendungen usw.)
  • Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, Sammlung von Erkenntnissen, Verfahren zur Risikobewertung und Informationsaustausch mit anderen zuständigen Behörden
  • Nutzung von IT-Systemen (TRACES)
  • Diskussionsgruppen oder gemeinsame Probleme im Zusammenhang mit Veterinärkontrollen und deren Lösung, insbesondere in Bezug auf Verstöße, zu treffende Entscheidungen und deren Durchsetzung

Dieses Schulungsprogramm wurde für die nachstehend beschriebenen Profile und Positionen konzipiert. Bitte überprüfen Sie die Einhaltung der Auswahlkriterien vor der Einreichung oder Validierung der Bewerbungen.

  • Amtliches Kontrollpersonal der zuständigen Behörden, die Kontrollsysteme an Grenzkontrollstellen (Seehafen, Flughafen, Straße/Schiene) betreiben oder daran beteiligt sind.
  • Bei den Teilnehmern muss es sich um Neuankömmlinge handeln, die über grundlegende Kenntnisse der amtlichen Grenzkontrollen verfügen, oder Teilnehmer mit praktischen Kenntnissen der amtlichen Grenzkontrolle, die alle an einer Grenzkontrollstelle arbeiten oder auf lokaler oder zentraler Ebene mit Zuständigkeiten für Einfuhrkontrollen arbeiten.
  • Die Teilnehmer sollten sich für die Art des Kurses (Lebensmittel tierischen Ursprungs und zusammengesetzte Erzeugnisse oder lebende Tiere) registrieren, an der sie interessiert sind, unabhängig von der Art der Grenzkontrollstelle (Flughafen/Seehafen/Straße/Schiene), an der sie arbeiten oder erfahren sind.
  • Die Teilnehmer müssen in der Lage sein, andere Kollegen zu schulen und ihre Erfahrungen nach ihrer Teilnahme an der Schulung auszutauschen.
  • Die Teilnehmer müssen Englisch verstehen und sprechen können, um aktiv an der Schulung teilnehmen zu können. 
Tagung Anfangsdatum Enddatum Schulung Stadt Länder
2 06/12/2021 15/12/2021 LA Im Internet Im Internet
4 07/03/2022 16/03/2022 LA Im Internet Im Internet

Phase 2

Tagung Anfangsdatum Enddatum Schulung Stadt Länder
2_1 11/09/2023 14/09/2023 LA Algeciras Spanien
2_8 20/01/2025 24/01/2025 LA Amsterdam Niederlande
Grenzkontrollstellen: Lebende Tiere

Die Annahme harmonisierter Vorschriften für das Reisen mit Heimtieren hat es EU-Bürgern und ihren Hunden, Katzen oder Frettchen erleichtert, sich innerhalb der Union frei zu bewegen. Dieser wichtige Schritt wurde durch dramatische Fortschritte bei der Tollwutbekämpfung ermöglicht.

Für Verbringungen zwischen EU-Ländern oder aus Nicht-EU-Ländern ist die im Heimtierpass oder in der Veterinärbescheinigung dokumentierte Tollwutimpfung die einzige Anforderung, dass Hunde, Katzen und Frettchen die EU-Grenzen überqueren müssen, mit bestimmten Ausnahmen.

Die Themen des BTSF- Schulungsprogramms/Kurse zur Verbringung von Hunden und Katzen sind:

  • Die Rolle der von der EU zugelassenen serologischen Laboratorien für Tollwut;
  • EU-Rechtsvorschriften und Kontrollen des Handels mit und der Verbringung von Heimtieren innerhalb der EU;
  • EU-Rechtsvorschriften über die Einfuhr und Verbringung von Hunden und Katzen zu anderen als Handelszwecken aus Drittländern;
  • Die Kontrollen an den Grenzkontrollstellen und an den Einreisestellen für Reisende;
  • Bewährte Verfahren für die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und anderen Interessenträgern;
  • Bewährte Verfahren zur Aufdeckung illegaler Bewegungen.

Dieses Schulungsprogramm wurde für die nachstehend beschriebenen Profile und Positionen konzipiert. Bitte überprüfen Sie, ob die Auswahlkriterien erfüllt sind, bevor Sie Anträge einreichen oder validieren.

  • Beamte der zuständigen Behörden sein, die für die Gestaltung und Durchführung der Kontrollen der Verbringung von Hunden (Einfuhr, Handel oder Verbringung zu anderen als Handelszwecken) zuständig sind.
  • Daher sind Tierärzte, die an Grenzkontrollstellen auf zentraler und lokaler Ebene tätig sind, förderfähig. Darüber hinaus werden die Zollbediensteten eingeladen, die für die Kontrollen an den Grenzübergangsstellen für Reisende zuständig sind.
Tagung Anfangsdatum Enddatum Stadt Länder
14 11/10/2022 14/10/2022 MÁLAGA SPANIEN
15 15/11/2022 18/11/2022 AMSTERDAM NIEDERLANDE
16 13/12/2022 16/12/2022 MÁLAGA SPANIEN
Verbringung von Hunden und Katzen

BTSF -Schulungsprogramm für Grenzkontrollstellen – Tierische Nebenprodukte

Spezifisches Ziel ist die Verbreitung bewährter Verfahren für Grenzkontrollverfahren, die Verbesserung der Kenntnisse über diesen komplexen Arbeitsbereich und die Gewährleistung einheitlicher und hoher Durchführungsstandards in der gesamten Europäischen Union.

Grenzkontrollstellen – Tierische Nebenprodukte

Das allgemeine Ziel des BTSF- Schulungsprogramms über Einfuhrregelungen besteht darin, zu einem gemeinsamen Verständnis in den Bereichen Lebensmittelrecht, Futtermittelrecht, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzenschutzvorschriften für sicherere Lebensmittel für Verbraucher beizutragen und den Dialog zwischen der EU und den eingeladenen Ländern zu fördern, um das gegenseitige Verständnis, die Zusammenarbeit und die Kommunikation zu verbessern.

Der Kurs befasst sich mit folgenden Themen:

  • Sitzung 10 – EU-Kontrollen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (vorbehaltlich Bestätigung)
  • Sitzung 12 – EU-Kontrollen von Lebens- und Futtermitteln nichttierischen Ursprungs: Einführung und Überblick über den EU-Rechtsrahmen für SPS, Pestizidrückstände, Kontaminanten, Mikrobiologie, Kontrollen beim EU-Eintritt, Ortsbesichtigung und Nachbesprechung des Besuchs und Schlussfolgerungen
  • Sitzung 14 – Bedingungen für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen in die Europäische Union: Das Verfahren der „EU-Liste“, die Finanzierung der amtlichen Kontrollen, die Durchführung von Audits und das Lebensmittelsicherheitssystem der Europäischen Union werden ebenfalls näher erläutert.

Dieses Schulungsprogramm wurde für die nachstehend beschriebenen Profile und Positionen konzipiert.

  • Für relevante Themen zuständige nationale Behörde
  • GD SANTE, HaDEA, Auftragnehmer, NKS, Beamte, sonstige.
Tagung Anfangsdatum Enddatum Stadt Länder
10 22/04/2024 26/04/2024 Santiago Zustimmung.
12 20/11/2023 24/11/2023 Surabaya Indonesien
14 11/12/2023 15/12/2023 Abidjan Elfenbeinküste
Regionaler BTSF-Workshop zur Einfuhrregelung

BTSF- Schulung für nationale Sachverständige für Einfuhrkontrollen – Schulung nationaler Sachverständiger.

Die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission führt in den EU-Mitgliedstaaten regelmäßig Audits zur Durchführung von Einfuhrkontrollen von Tieren, Waren und Waren durch, die besonderen Einfuhrbedingungen unterliegen.

Gut funktionierende Grenzkontrollen sind ein Schlüsselfaktor, um sicherzustellen, dass Tiere sowie Lebens- und Futtermittel (insbesondere tierischen Ursprungs), die in die Europäische Union verbracht werden, sicher sind und den in den Rechtsvorschriften der Union festgelegten spezifischen Einfuhranforderungen genügen.

Die allgemeinen Vorschriften für amtliche Kontrollen von Tieren und Waren tierischen und nicht tierischen Ursprungs sind in der Verordnung (EU) 2017/625 und ihren Durchführungsrechtsakten festgelegt. Darüber hinaus sind in den Rechtsvorschriften der Union besondere Bedingungen für Einfuhrkontrollen von Waren festgelegt, bei denen ein erhöhtes Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier oder für die Umwelt bestehen kann (z. B. Verordnung (EU) 2019/1793).

Einfuhrkontrollen – Schulung nationaler Sachverständiger